Beteiligung an Planungsentwurf Teilfortschreibung Wind

The windmills on a grass-covered meadow on a sunny day

Teilfortschreibung Wind (ab 2023)

Der Regionale Planungsverband Oberlausitz-Niederschlesien (RPV) ist nach § 4a SächsLPlG verpflichtet, bis zum 31. Dezember 2027 auf 1,3 Prozent seiner Fläche Windenergiegebiete in Form von Vorranggebieten auszuweisen. Die am 26. Oktober 2023 in Kraft getretene Zweite Gesamtfortschreibung des Regionalplanes für die Planungsregion Oberlausitz-Niederschlesien wird daher in Form eines sachlichen Teilregionalplanes fortgeschrieben. Sachlich ist die Fortschreibung auf die im Kapitel 6.4 der Zweiten Gesamtfortschreibung enthaltenen Festlegungen für die Windenergienutzung beschränkt. Der räumliche Geltungsbereich umfasst das gesamte Gebiet der Planungsregion mit den Landkreisen Bautzen und Görlitz.

Verfahrensschritte und Stand der Planung:

  • Beteiligung und öffentliche Auslegung des Planentwurfes vom 03.03. – 27.04.2026

Stellungnahmen konnten bis zum 27.04.2026 eingereicht werden.  Die aktuelle Bekanntmachung und die entsprechenden Kontaktdaten zur Beteiligung finden Sie unter:

https://www.rpv-oberlausitz-niederschlesien.de/downloads/regionalplanung