Online – Terminvereinbarung

Allgemeines zur Terminbuchung

Die elektronische Terminbuchung bietet Ihnen die Möglichkeit, einen Termin mit dem Bürgeramt Bernstadt a.d. Eigen online zu vereinbaren. Terminbuchungen bei der öffentlichen Verwaltung sind immer kostenfrei.

Sollten Sie ein Anliegen für das Bürgeramt haben, das nicht besonders eilig ist, buchen Sie bitte einen mittel- oder langfristigen Termin und nehmen Sie ihn dann zur gebuchten Zeit wahr. Sollten Sie im Notfall, z.B. aufgrund abgelaufener Dokumente oder aus anderen nachvollziehbaren wichtigen Gründen Ihr Anliegen zeitnah erledigen müssen, kommen Sie bitte zeitnah zum Bürgeramt und schildern Sie dort Ihren Notfall. Es wird dann vor Ort nach einer individuellen Lösung gesucht.

Zudem lohnt es sich, wiederholt in den Terminkalender nach freien Terminen zu schauen. Wenn es die aktuelle Organisation in den Bürgerämtern erlaubt, werden täglich neue zusätzliche Termine eingestellt, die Sie für Ihr Anliegen – auch kurzfristig – buchen können.

Bei Anliegen mit einer gesetzlichen Fristsetzung (z.B. bei Anmeldung eines Wohnsitzes) gilt bereits die Bestätigung des gebuchten Termins als Nachweis für die Fristeinhaltung. Sie begehen keine Ordnungswidrigkeit, auch wenn Ihr Anliegen im Bürgeramt erst nach Fristüberschreitung bearbeitet wird.

Fristenhinweis bei gerichtlichen Leistungen: Bei Terminbuchungen für Erbausschlagungen, Beratungshilfe und alle anderen gerichtlichen Dienstleistungen hat die Terminbuchung keine fristwahrende Wirkung.
Droht unmittelbar Fristversäumnis, wenden Sie sich ohne Termin bitte direkt an das zuständige Gericht.

Die Buchung der Termine ist immer kostenfrei. 

 

Termin ändern oder absagen

Jede Terminbuchung wird Ihnen per E-Mail bestätigt und wird an die in der Buchung hinterlegte E-Mail verschickt.
Sollten Sie Ihren bereits gebuchten Termin nicht wahrnehmen können, so können Sie ihn ändern oder müssen ihn absagen. Der Link ist in der Mail angegeben und kann bis 30min vor dem eigentlichen Termin genutzt werden.

Damit ermöglichen Sie es anderen Bürgerinnen und Bürgern, den freigewordenen Termin zu buchen.

 

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