Ab 1. Oktober: Termin selbst aussuchenAnliegen wählen, freie Uhrzeit nehmen, Bestätigung per E-Mail erhalten. Dauert etwa zwei Minuten.
Was sich für Sie ändert
Unseren Terminservice gibt es schon länger. Zum 1. Oktober haben wir ihn überarbeitet — übersichtlicher, mit weniger Klicks und zwei echten Neuerungen.
- Mehrere Anliegen in einem TerminSie können mehrere Leistungen zusammenfassen und müssen nicht zweimal kommen.
- Alle freien Zeiten auf einen BlickDie Übersicht zeigt sofort, wann etwas frei ist — ohne sich durch Wochen zu klicken.
- Auch vom HandyDie Buchung funktioniert am Telefon genauso wie am Rechner.
- Ohne AnmeldungKein Konto, kein Passwort. Name und E-Mail genügen.
Ihre bestehenden Termine bleiben gültigTermine, die Sie vor dem 1. Oktober vereinbart haben, gelten unverändert weiter. Sie müssen nichts neu buchen.
So funktioniert es
- Anliegen wählenAusweis, Ummeldung, Führungszeugnis und weitere Leistungen des Bürgeramts.
- Uhrzeit aussuchenSie sehen alle freien Zeiten und entscheiden selbst, wann Sie kommen.
- Bestätigung erhaltenPer E-Mail, mit der Liste der Unterlagen und einem Link zum Ändern oder Absagen.
Kurzfristig etwas frei?Es lohnt sich, wiederholt in den Kalender zu schauen. Sobald es die Organisation im Bürgeramt zulässt, werden täglich zusätzliche Termine eingestellt — oft auch für den nächsten Tag.
Sie buchen lieber telefonisch?
Das bleibt so. Wer keine E-Mail-Adresse hat oder lieber persönlich spricht, ruft im Einwohnermeldeamt an — wir tragen den Termin ein und nennen Ihnen die Terminnummer am Telefon. Niemand geht leer aus, weil er nicht online buchen möchte.
Telefon: 035874 285 39E-Mail: meldeamt@stadt-bernstadt.de
Fristen und Sonderfälle
Für die meisten Anliegen genügt ein regulärer Termin. In drei Fällen sollten Sie etwas beachten.
Anliegen mit gesetzlicher FristBei einer Wohnsitzanmeldung gilt bereits die Bestätigung des gebuchten Termins als Nachweis für die Fristeinhaltung. Sie begehen keine Ordnungswidrigkeit, auch wenn Ihr Anliegen erst nach Fristablauf bearbeitet wird.
Gerichtliche Leistungen — keine FristwahrungBei Erbausschlagungen, Beratungshilfe und allen anderen gerichtlichen Dienstleistungen hat die Terminbuchung keine fristwahrende Wirkung. Droht ein Fristversäumnis, wenden Sie sich bitte ohne Termin direkt an das zuständige Gericht.
Im NotfallMüssen Sie ein Anliegen zeitnah erledigen, etwa wegen abgelaufener Dokumente, kommen Sie bitte direkt ins Bürgeramt und schildern Sie Ihren Fall. Wir suchen dann vor Ort nach einer Lösung.
Häufige Fragen
Was kostet die Terminbuchung?
Nichts. Terminbuchungen bei der öffentlichen Verwaltung sind immer kostenfrei. Gebühren fallen nur für die Leistung selbst an, etwa für einen neuen Personalausweis.
Wie ändere oder storniere ich einen Termin?
Über den Link in Ihrer Bestätigungs-E-Mail, bis zwei Stunden vor dem Termin. Danach rufen Sie bitte kurz an, damit die Zeit wieder frei wird.
Kann ich mehrere Anliegen zusammen erledigen?
Ja, das ist neu. Wählen Sie bei der Buchung alle Anliegen aus — die benötigte Zeit wird automatisch berücksichtigt, sodass Sie nicht zweimal kommen müssen.
Was muss ich mitbringen?
Das hängt vom Anliegen ab. Die Bestätigungs-E-Mail enthält die passende Liste. Für die häufigsten Fälle:
- Personalausweis: altes Dokument, ein biometrisches Passbild, Gebühr
- Wohnsitzanmeldung: Ausweis aller anzumeldenden Personen, Wohnungsgeberbestätigung
- Führungszeugnis: Ausweis, Gebühr
Was passiert, wenn ich zu spät komme?
Bis zu zehn Minuten halten wir den Platz frei. Danach bedienen wir Sie, sobald eine Lücke entsteht.
Was passiert mit meinen Daten?
Name, E-Mail und das gewählte Anliegen werden nur für diesen Termin gespeichert und danach gelöscht. Es gibt keine Weitergabe an Dritte und keine Werbung.